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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Verkaufs- und Lieferbedingungen Unsere
Angebote sind unverbindlich und freibleibend bis zu unserer endgültigen
Auftragsbestätigung. Abschlüsse und Vereinbarungen sowie durch unsere
Vertreter vermittelte Geschäfte werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
verbindlich. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit, wenn sie nicht
schriftlich von uns bestätigt sind. Die Verkaufs- Bedingungen gelten auch für
zukünftige Geschäfte zwischen Lieferer und Besteller, wenn im Einzelfall
nicht auf sie Bezug genommen ist. Lieferzeit und höhere Gewalt a)
Angaben über Lieferzeiten sind nur als annähernd und für uns unverbindlich
anzusehen. Betriebsstörungen jeder Art und Lieferungserschwernisse —
auch bei unseren Zulieferanten — entbinden uns von der Verpflichtung
zur Einhaltung der Lieferzeit und berechtigen uns zur Verlängerung der
Lieferfristen, sowie zur Ausführung von Teillieferungen. Etwaige Verspätungen
in der Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrage
oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. b)
Treten Ereignisse ein, die uns oder unseren Zulieferanten an der Lieferung
hindern, wie höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Krieg,
Versandsperren, Eingriffe staatlicher Behörden oder ähnliche Umstände, die
der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so entfällt die Lieferungspflicht des
Verkäufers für die Dauer des Bestehens des Hindernis- Grundes. Der Verkäufer
ist in diesem Fall auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer stehen in diesem Fall keinerlei
Schadensersatzansprüche gegen der Verkäufer zu. Preise und Verpackung a) Die
Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung. Wir sind berechtigt,
Preisänderungen vorzunehmen, wenn zwischen Abschluss und Lieferung
Preiserhöhungen durch Rohstoff-, Lohn-, Energie und sonstige Aufpreise
auftreten. b)
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nicht zurückgenommen
werden. Versand Der
Versand erfolgt mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer
— spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes — auf Rechnung und
Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Mehrfrachten für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Bestellers, auch
wenn wir im Einzelfall die Transportkosten übernommen haben. Werkzeuge a)
Sofern zur Fertigung der Ware Werkzeuge erforderlich sind, berechnen wir für
diese Werkzeuge den in der Auftragsbestätigung genannten Anteil an unseren
Selbstkosten. b)
Modelle, Formen und Werkzeuge, die auf unsere Veranlassung angefertigt
werden, gehen in jedem Fall entschädigungslos in unser Eigentum über, auch
wenn sie vom Kunden bezahlt sind. Wir sind in keinem Fall verpflichtet, sie
dem Kunden auszuhändigen. Zahlungsbedingungen a)
Unsere Rechnungen sind zahlbar — unabhängig vom Eingang der Ware und
unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge — ab Rechnungsdatum innerhalb 14
Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. Lohnarbeiten sind sofort
ohne Abzug zahlbar. b) Wird
die Zahlungsfrist überschritten, so ist der Verkäufer berechtigt ohne weitere
Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an die gesetzliche Verzugszinsen,
zumindest aber 2 % Zinsen jährlich über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu verlangen. c)
Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Käufers im Zeitraum zwischen
dem Zugang der Auftragsbestätigung und Lieferung oder wird uns nachträglich
bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Käufers Bedenken bestehen, so
sind wir berechtigt, Zahlungen vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins
zu verlangen, ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag
zurückzutreten. d) Die
vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn
Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. e) Die
Gefahr der Übermittlung des Rechnungsbetrages an uns trägt der Käufer. Die
Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises ist erst erfüllt mit
dem Eingang des Betrages bei uns oder mit dem Eingang auf einem unserer
Bankkonten. Eigentumsvorbehalt Der
Lieferer behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware sowie an
den etwa aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur
Erfüllung aller der Firma Ing. Alfons Eschle aus der Geschäftsverbindung
jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor. Eine
etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für den Lieferer vor, ohne
dass für diesen daraus Verpflichtungen entstehen. Verarbeitet der Besteller
Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht dem Lieferer das Miteigentum an
den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware zu
den anderen Waren zur Zeit der Be- oder Verarbeitung zu. Seine durch
Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen
Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Besteller schon
jetzt auf den Lieferer. Der Besteller wird die Sachen als Verwahrer für den
Lieferer mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen. Der
Besteller darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Be- oder Verarbeitung,
ihrer Verbindung, Vermengung oder Vermischung entstehenden Sachen nur im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und gegen Barzahlung oder unter
Eigentumsvorbehalt veräußern. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und
andere die Rechte des Lieferers gefährdende Verfügungen sind nicht gestattet. Die ihm
aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen die Vorbehaltsware
betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon
jetzt an den Lieferer zu dessen Sicherungen in Höhe des Wertes der
weiterveräußerten Ware oder des Verkaufserlöses ab, wenn dieser den Warenwert
nicht erreicht. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen
Waren verkauft, so tritt der Besteller die Kauf- preisforderung für die
Vorbehaltsware in voller Höhe oder im Falle vorheriger Be- oder Verarbeitung
mit nicht dem Lieferer gehörigen Waren in Höhe des Wertes der verarbeiteten
Vorbehaltsware ab. Erfolgt ein solcher Verkauf zu einem Gesamtpreis, so tritt
der Besteller die Kaufpreisforderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware,
die Gegenstand dieses Kaufes ist, ab. Solange
der Besteller seinen Verpflichtungen nachkommt, wird die Abtretung als stille
Abtretung behandelt und der Besteller ist zur Einziehung der Forderung
ermächtigt. Zur Abtretung, Verpfändung oder zum Verkauf der Forderungen (auch
im Rahmen eines Factoringgeschäfts) ist der Besteller nicht berechtigt. Übersteigt
der Wert der Sicherungen die Forderungen des Lieferers um mehr als 25
%‚ so ist der Besteller berechtigt, insoweit die Freigabe der
Sicherungen zu verlangen. Zugriffe
Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der
Besteller sofort dem Lieferer unter Übergabe der für die Intervention
notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten der Intervention trägt der
Besteller. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und ein Herausgabeverlangen gelten
nicht als Rücktritt vom Vertrag. Mängelrügen und Haftung a)
Mängelrügen sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware und vor ihrer
Verarbeitung oder Benutzung, soweit diese über die Untersuchung und Erprobung
hinausgehen, schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel, die bei
unverzüglicher Untersuchung nicht zu entdecken sind, können nur dann geltend
gemacht werden, wenn die Mängelanzeige innerhalb von 2 Monaten nach der
Absendung der Ware bei uns eingegangen ist. b) Ist
die Ware mangelhaft, so ist der Käufer berechtigt, Minderung des Kaufpreises
oder Lieferung mangelfreier Ware gegen Rückgabe der gelieferten Ware zu
verlangen. Weitere Gewährleistungsansprüche
des Käufers sind ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand a)
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden
Verbindlichkeiten ist der Sitz der Firma. b)
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Liefergeschäft ist Villingen-Schwenningen. c) In
jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechtes nur deutsches Recht. Gültigkeit der Bedingungen Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein
oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im übrigen unberührt. Geänderter Teil der AGB`s: Es
gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich
unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für
künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird,
sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.
Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen
erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen,
selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie
von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind
berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten. Die
Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere
dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handeisgesetzbuch. Gerichtsstand
ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main. Befindet
sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im
Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zur
Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom
Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher. Sämtliche
Zahlungen sind mit schuldenfreier Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM
GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30— 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die
wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unseren
Geschäftsverbindungen abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben
wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen. Eine
Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei
denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist
ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder
die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. |
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